Inhalt

Personalausweis bei Verlust neu beantragen

Leistungsnummer: 99008001012003

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Kosten

  • Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz

Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes

Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personalausweise oder Reisepasses bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Verlusterklärung online abgeben

Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

Ausweis weg? Wir helfen Ihnen.