Abfall: Elektroschrott entsorgen
Leistungsnummer: 99001027004000
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Elektrogroßgeräte
telefonische Anmeldung
AQA GmbH
Montag - Donnerstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 13.30 Uhr
06051 9710-3 33 33
Elektrokleingeräte
Pumpstationen: Grünabfälle, Elektroschrott, Altmetall, Baumaterial
An den Pumpstationen in beiden Ortsteilen werden folgende Abfälle gesammelt:
- Grünschnitt und Gartenabfälle bis höchstens 1 m³ je Anlieferung
- Leuchtstoffröhren
- Batterien (keine Autobatterien)
- Altmetall (Klein- und Schmelzschrott, nur an der Pumpstation in Ravolzhausen)
- Bauschutt sortenrein bis 50 Liter je Anlieferung
- Kork
Mittwoch: |
Samstag: |
Pumpstation in Ravolzhausen |
Pumpstation in Rüdigheim |
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte