Vorläufigen Reisepass beantragen
Leistungsnummer: 99085001012005
WICHTIGER HINWEIS:
Anders als im Text unten beschrieben, dürfen seit dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten verwendet werden. Gedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert. Sie können Ihr digitales Lichtbild im Zuge der Beantragung Ihres neuen Dokumentes vor Ort im Rathaus erstellen oder einen zertifizierten Fotografen aufsuchen. Mehr Infos hierzu im folgenden Artikel:
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Ansprechpunkt
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
-
gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Kosten
- Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 52,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Gebühr: 96,00 EUR (Vorkasse: ja)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Welches Reisedokument für welches Land?
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