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Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Leistungsnummer: 99050023005000

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Kosten

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

Rechtsgrundlage(n)

Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download