Personalausweis, vorläufiger
Leistungsnummer: 99008001012002
WICHTIGER HINWEIS:
Anders als im Text unten beschrieben, dürfen seit dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten verwendet werden. Gedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert. Sie können Ihr digitales Lichtbild im Zuge der Beantragung Ihres neuen Dokumentes vor Ort im Rathaus erstellen oder einen zertifizierten Fotografen aufsuchen. Mehr Infos hierzu im folgenden Artikel:
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Welches Reisedokument für welches Land?
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Termin online reservieren
für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:
- Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
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Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: