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Informationen für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare für Deutsche im Ausland finden Sie >> auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Schicken Sie bitte Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an die 

Gemeindeverwaltung Neuberg
Wahlamt
In den Gräben 15
63543 Neuberg

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.