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Datum: 13.01.2022

Inzidenz über 350: Verschärfte Regeln ab Freitag

Main-Kinzig-Kreis gibt Allgemeinverfügung heraus – Inzidenzwert unter Jüngeren doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung

Der Main-Kinzig-Kreis hat am Donnerstag (13.1.) nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts den dritten Tag in Folge den Schwellenwert von 350 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten. Gemäß der in Hessen geltenden Corona-Gesetzeslage gelten damit ab dem Folgetag, also ab Freitag, verschärfte Schutzregeln. Unter anderem darf an publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen dann kein Alkohol mehr getrunken werden, ebenso muss auf stark frequentierten Straßenbereichen und Fußgängerzonen eine medizinische Maske getragen werden. Die Details zum jeweiligen Geltungsbereich sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen, die der Main-Kinzig-Kreis auf seiner Homepage (www.mkk.de) veröffentlicht. Sämtliche Hotspot-Regeln hat das Land Hessen in der Coronavirus-Schutzverordnung vorgegeben, die automatisch ab Freitag gelten.

Die wesentlichen Änderungen umfassen diese Punkte:

  • ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
  • eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen „2G+“ (nur für Geimpfte und Genesene, die auch aktuell getestet sind) und draußen „2G“ (nur für Geimpfte und Genesene)
  • die Schließung von Prostitutionsstätten.

zur Pressemitteilung

Benannte öffentliche Orte für Neuberg sind:

    • Zentrale Sportanlage
    • Bolzplatz (an der Zentralen Sportanlage)
    • Rathaus-Hof
    • Bereich vor der Liegenschaft Rüdigheimer Straße 5 / Turnplatz
    • Bolzplatz und Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
    • Bushaltestelle am Brunnenplatz
    • Schutzhütte am Rüdigheimer Wald
    • Parkplatz am Friedhof Rüdigheim

.pdf zum Download:

  • Pressemitteilung 13.01.2022

  • 015 Inzidenz über 350 - Anlage 1 zu Allgemeinverfügung

  • 015 Inzidenz über 350 - Anlage 2 zu Allgemeinverfügung