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Grundsteuerreform

 Abgabefrist wurde verlängert bis zum 31.01.2023!

Im Juni 2022 wurde allen Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz in Hessen ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt.
Abgabe der Erklärung  (elektronisch): vom 1.Juli bis 31.10.2022  31.01.2023 gemäß >> Meldung des Hessischen Ministerium der Finanzen.

Mit diesem Schreiben hat jeder Eigentümer(in) das jeweilige Aktenzeichen für den Vorgang sowie eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärung und Daten zur Lage des Grundbesitzes erhalten.

Für alle Fragen ist der Ansprechpartner das Finanzamt Hanau,
telefonisch erreichbar unter 06181 101-0
Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 08.00 bis 13.00 Uhr (vorübergehend in den Monaten Juni und Juli 2022)

Siehe auch Bericht in „Neuberg aktuell“ Ausgabe Juni 2022, Seite 8

Nützliche Webseiten:

Ansprechpartner im Rathaus:

Christiane Zickuhr
Tel. 06183/801-16
finanzverwaltung@neuberg.eu



  • Datum: 01.02.2022

    Grundsteuerreform

    Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

  • Checkliste Grundsteuer A

    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

  • Checkliste Grundsteuer B

    für Eigentümerinnen und Eigentümer
    (Grundvermögen)

23.06.2022