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Ausweis bitte nicht vergessen - Warum bei Behördengängen ein Ausweisdokument wichtig ist

Die Gemeinde Neuberg möchte Bürgerinnen und Bürger freundlich darauf hinweisen, dass bei Vorsprachen in der Verwaltung in der Regel ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden muss, beispielsweise ein Personalausweis oder Reisepass.

Auch wenn in Deutschland keine generelle Pflicht besteht, einen Ausweis ständig mit sich zu führen, gilt bei Behördengängen etwas anderes: Verwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, die Identität der vorsprechenden Person eindeutig festzustellen. (§ 16 Abs. 1 PAuswG) Dafür ist ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Personalausweis oder Reisepass, notwendig.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Anträge, Auskünfte oder Bescheinigungen korrekt zugeordnet und rechtlich einwandfrei bearbeitet werden.

Daher bitten wir Sie: Bringen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus unbedingt einen gültigen Ausweis mit. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann Ihr Anliegen möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden.

Ein kurzer Blick in die Unterlagen vor dem Termin hilft dabei, unnötige Wege und Wartezeiten zu vermeiden.

Bei Fragen hilft Ihnen das Team des Bürgerbüros jederzeit gerne weiter.

Autor: Isabel Williams, Ordnungsamt, 14.10.2025