Wahlscheinantrag per Internet
Anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 02.11.2014 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger der Gemeinde Neuberg die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 02.11.2014 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Das Formular zur Beantragung des Wahlscheins steht Ihnen ab dem 22. September 2014 zur Verfügung.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wahlamt der Gemeinde Neuberg
Jens-Michael Heck
In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon: (06183) 801-25
E-Mail: jm.heck@neuberg.eu