Amtliche Bekanntmachung der Gemeindekasse
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15. November 2010 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15. November 2010 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
- Grundsteuer A und B 4. Quartal 2010
- Abfallgebühren 4. Quartal 2010
- Gewerbesteuervorauszahlungen 4. Quartal 2010
Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 29. November 2010 an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.
Die am 15. November 2010 fällig gewesenen Abgaben werden, nach diesem Termin, im Wege des Verwaltungszwangsverfahren, nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen, und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) werden Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.