Inhalt

Antrag auf Akteneinsicht oder Kopie einer Bauakte

Gebührensatz

1. Akteneinsicht

  • Das Mitbringen einer Digitalkamera ist gestattet
  • je Liegenschaft 30,00 €
  • Grundlage: Nr. 4.10 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neuberg

2. Ablichtung pro Seite

  • Für die Arbeitszeit werden pro angefangene viertel Stunde Gebühren in Höhe von 14,00 € berechnet.
  • Hinzu kommen die Gebühren der jeweiligen Kopien
  • schwarz/weiß: DIN A4 0,50 € DIN A3 1,00 €
  • farbig: DIN A4 1,00 € DIN A3 2,00 €
  • Grundlage: Nr. 3.1 in Verbindung mit Nr. 3 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neuberg

3. Digitalisierung

  • Für die Arbeitszeit werden pro angefangene viertel Stunde Gebühren in Höhe von 14,00 € berechnet.
  • Hinzu kommt die Gebühr für den Datenträger 15,00 €
  • Grundlage: Nr. 4.11 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung des Gemeinde Neuberg

4. Porto

  • Die Höhe der Portogebühren richtet sich nach der Art der Briefsendung (Standard-, Groß- oder Maxibrief)
Autraggeber

Antag auf Akteneinsicht



Auftrag














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