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Datum: 19.01.2022

Führerschein - WER muss jetzt umtauschen?

Da viele unserer Bürger verunsichert sich, hier ein kurzer Überblick über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine

Bis zum Januar 2023 umgetauscht werden müssen lediglich Papierführerscheine ... 

  • ... deren Inhaber 1959 - 1964 geboren wurden!

  • Haben Sie einen Papierführerschein und gehören den Geburtsjahrgängen 1953 - 1958 an, hätten Sie bereits bis zum 19. Januar 2022 umtauschen müssen. Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Umtauschtermins an!

  • Gehören Sie einem Geburtsjahrgang vor 1953 an, müssen Sie Ihren Führerschein zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Für Sie gilt die Frist 19. Januar 2033.

  • Besitzen Sie bereits einen Kartenführerschein, müssen Sie diesen ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Der Umtausch der Kartenführerscheine beginnt, je nach Ausstellungsdatum, erst ab 2026.

Folgendes wird benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • alter Führerschein

  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr) 

  • Gebühr von € 25,30 (EC-Karte möglich)

>> die geltenden Umtauschfristen


Weitere Informationen zum EU-Kartenfühererschein sowie zu den geltenden Umtauschfristen finden Sie unter

>> Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

>> Umtausch EU-Führerschein (Kartenführerschein)