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Einfache Melderegisterauskunft Online

Der Service civex-p ist ein Portal im Sinne des § 49 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.

Eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift und die
  • Information, ob die gesuchte Person ggf. verstorben ist,

kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der angefragten Gemeinde eindeutig identifiziert werden kann.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft via Portal civex-p ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen 9,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und setzen sich folgendermaßen zusammen:

6,00 € Gebühr nach Verwaltungskostenordnung (Anlage 1 VwKostO-MdIS)
3,00 € Internetserviceanteil
1,71 € Gesetzlich geltende Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die Kosten sind sofort (Paypal, giropay) und auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Sie erhalten dann eine sog. „neutrale Antwort“ i. S. d. § 44 Bundesmeldegesetz. Die erteilten einfachen Melderegisterauskünfte dürfen nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.

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