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Standplatzgenehmigung

Leistungsnummer: 99089001000000

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Anträge / Formulare

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download