Meldebescheinigung
Leistungsnummer: 99115003000000
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Online-Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung
Online-Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung
Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online- Beantragung erhoben und kann per PayPal oder Giropay beglichen werden.
Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend von der Meldebehörde aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch zugeschickt.
Online-Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Online-Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
zusätzlich auf Antrag wählbar
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Geschlecht
- Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online- Beantragung erhoben und kann per PayPal oder Giropay beglichen werden.
Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend von der Meldebehörde aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch zugeschickt.
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Rechtsgrundlage
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport