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Bauaktenarchiv

Leistungsnummer: 99077015109000

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Online-Antrag auf Akteneinsicht Bauaktenarchiv

Antrag auf Akteneinsicht oder Kopie einer Bauakte

Gebührensatz

1. Akteneinsicht

  • Das Mitbringen einer Digitalkamera ist gestattet
  • je Liegenschaft 30,00 €
  • Grundlage: Nr. 4.10 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neuberg

2. Ablichtung pro Seite

  • Für die Arbeitszeit werden pro angefangene viertel Stunde Gebühren in Höhe von 14,00 € berechnet.
  • Hinzu kommen die Gebühren der jeweiligen Kopien
  • schwarz/weiß: DIN A4 0,50 € DIN A3 1,00 €
  • farbig: DIN A4 1,00 € DIN A3 2,00 €
  • Grundlage: Nr. 3.1 in Verbindung mit Nr. 3 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neuberg

3. Digitalisierung

  • Für die Arbeitszeit werden pro angefangene viertel Stunde Gebühren in Höhe von 14,00 € berechnet.
  • Hinzu kommt die Gebühr für den Datenträger 15,00 €
  • Grundlage: Nr. 4.11 des Kostentarifs zu § 8 der Verwaltungskostensatzung des Gemeinde Neuberg

4. Porto

  • Die Höhe der Portogebühren richtet sich nach der Art der Briefsendung (Standard-, Groß- oder Maxibrief)
Autraggeber

Antag auf Akteneinsicht



Auftrag














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