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Datum: 17.12.2024

Führerschein - WER muss jetzt umtauschen?

Da viele unserer Bürger verunsichert sich, hier ein kurzer Überblick über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine

Bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden müssen lediglich Papierführerscheine ... 

  • ... deren Inhaber ab 1971 geboren wurde!

  • Haben Sie einen Papierführerschein und gehören den Geburtsjahrgängen 1953 - 1970 an, hätten Sie bereits umtauschen müssen. Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Umtauschtermins an!

  • Gehören Sie einem Geburtsjahrgang vor 1953 an, müssen Sie Ihren Führerschein zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Für Sie gilt die Frist 19. Januar 2033.

  • Besitzen Sie bereits einen Kartenführerschein, müssen Sie diesen ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Der Umtausch der Kartenführerscheine beginnt, je nach Ausstellungsdatum, erst ab 2026.

Folgendes wird benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • alter Führerschein

  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr) 

  • Gebühr von € 25,30 / ab 01.01.2025 € 26,50 (EC-Karte möglich)

  • Zusendung des neuen EU-Führerscheins (Direktversand) ist gegen eine Gebühr von € 5,10 / ab 01.01.2025 € 6,32 möglich. Der alte Führerschein muss mit einer Frist von 3 Monaten in die Zukunft bereits bei Antragstellung entwertet werden.

>> die geltenden Umtauschfristen


Weitere Informationen zum EU-Kartenfühererschein sowie zu den geltenden Umtauschfristen finden Sie unter

>> Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

>> Umtausch EU-Führerschein (Kartenführerschein)