Führerschein - WER muss jetzt umtauschen?
Da viele unserer Bürger verunsichert sich, hier ein kurzer Überblick über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine
Bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden müssen Kartenführerscheine ...
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... die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden!
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Haben Sie einen Papierführerschein und gehören den Geburtsjahrgängen 1953 - 1971 an, hätten Sie bereits umtauschen müssen. Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Umtauschtermins an!
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Gehören Sie einem Geburtsjahrgang vor 1953 an, müssen Sie Ihren Führerschein zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Für Sie gilt die Frist 19. Januar 2033
Folgendes wird benötigt:
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gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
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alter Führerschein
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aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr)
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Gebühr von € 26,50 (EC-Karte möglich)
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Zusendung des neuen EU-Führerscheins (Direktversand) ist gegen eine Gebühr von € 6,32 möglich. Der alte Führerschein muss mit einer Frist von 3 Monaten in die Zukunft bereits bei Antragstellung entwertet werden.
>> die geltenden Umtauschfristen
Online-Beantragung:
Mittlerweile kann der Führerscheinumtausch über die >> Website der Führerscheinstelle unter "Umtausch" auch online beantragt werden.
Weitere Informationen zum EU-Kartenfühererschein sowie zu den geltenden Umtauschfristen finden Sie unter