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Datum: 20.10.2025

Führerschein - WER muss jetzt umtauschen?

Da viele unserer Bürger verunsichert sich, hier ein kurzer Überblick über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine

Bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden müssen Kartenführerscheine ... 

  • ... die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden!

  • Haben Sie einen Papierführerschein und gehören den Geburtsjahrgängen 1953 - 1971 an, hätten Sie bereits umtauschen müssen. Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Umtauschtermins an!

  • Gehören Sie einem Geburtsjahrgang vor 1953 an, müssen Sie Ihren Führerschein zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Für Sie gilt die Frist 19. Januar 2033

Folgendes wird benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • alter Führerschein

  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr) 

  • Gebühr von € 26,50 (EC-Karte möglich)

  • Zusendung des neuen EU-Führerscheins (Direktversand) ist gegen eine Gebühr von € 6,32 möglich. Der alte Führerschein muss mit einer Frist von 3 Monaten in die Zukunft bereits bei Antragstellung entwertet werden.

>> die geltenden Umtauschfristen

Online-Beantragung:

Mittlerweile kann der Führerscheinumtausch über die >> Website der Führerscheinstelle unter "Umtausch" auch online beantragt werden.


Weitere Informationen zum EU-Kartenfühererschein sowie zu den geltenden Umtauschfristen finden Sie unter

>> Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises

>> Umtausch EU-Führerschein (Kartenführerschein)