Hessische Landesregierung ändert Corona-Schutzverordnung zum 07.02.2022
Presseinformation der Hessischen Landesregierung vom 05 02.2022
Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:
- Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
Im Freien:
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- max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
- 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
In Innenräumen:
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- max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
- ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
- 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
- Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
- Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend
- Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus
in Innenräumen:
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- bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
- in Freizeiteinrichtungen
- in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- in gedeckten Sportstätten
- bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
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