Inhalt
Datum: 06.02.2022

Hessische Landesregierung ändert Corona-Schutzverordnung zum 07.02.2022

Presseinformation der Hessischen Landesregierung vom 05 02.2022


Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:

  • Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:

Im Freien:

    • max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
    • ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
    • 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
    • 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

In Innenräumen:

    • max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
    • ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
    • 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
  • Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
  • Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend
  • Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus

in Innenräumen:

    • bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
    • in Freizeiteinrichtungen
    • in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
    • in gedeckten Sportstätten
    • bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben

pdf zum Download:

  • Presseinformation 05.02.2022