Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises, gültig ab Montag, 06.09.2021
Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises
In Hessen gilt seit dem 25. Juni 2021 die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Die aktualisierte Fassung ist gültig vom 19. August bis zum 16. September 2021. Bei einer Inzidenz über 35, über 50 und über 100 greifen umgehend weitergehende Beschränkungen nach dem hessischen Eskalationskonzept . Der Main-Kinzig-Kreis ordnet die strengeren Regeln per Allgemeinverfügung an. Er kann dabei, falls das Infektionsgeschehen es erforderlich macht, die Vorgaben des Eskalationskonzeptes entsprechend anpassen.