Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum
15. Mai 2026
folgende Steuern und Gebühren fällig sind:
| Grundsteuer A und B |
2. Quartal 2026 |
| Abfallgebühr |
2. Quartal 2026 |
| Gewerbesteuervorauszahlung |
2. Quartal 2026 |
Nach dem 15. Mai 2026 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Neuberg, den 08. Mai 2026
Gemeindekasse Neuberg
Sommerfeld
Kassenleiterin