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Datum: 14.07.2023

Öffentliche Mahnung der Fälligkeit von Steuern und Abgaben - Jahreszahler -

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindekasse Neuberg macht darauf aufmerksam, dass zum

01. Juli 2023

folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Grundsteuer A und B                         Jahreszahler

Abfallgebühren                                  Jahreszahler

Hundesteuer                                       Jahreszahler

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

                        15. Juli 2023

an die Gemeindekasse Neuberg zu zahlen.

Nach dem 15.Juli 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages berechnet.

Für diese öffentliche Steuermahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Neuberg, 14.Juli 2023

Gemeindekasse Neuberg

Sommerfeld
Kassenleiterin