Zweitwohnung / Nebenwohnung
Nr. 99115005104002Anmeldung einer Nebenwohung
Eine Nebenwohnung kann nur angemeldet werden, wenn bereits ein oder mehrere Wohnsitze in Deutschland bestehen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise, da eine Anmeldung mit unvollständigen Unterlagen nicht vorgenommen werden kann:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen (Vorlage im Original, keine Kopie)
Deutsche Staatsangehörige:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
EU-Bürger/-innen:
- Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und eID-Karte wenn vorhanden.
Nicht-EU-Bürger/-innen:
- Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
- Wenn Sie nicht Eigentümer der bezogenen Wohnung sind: eine Wohnungsgeberbestätigung (Download hier) - der Mietvertrag ist nicht ausreichend
- Zusätzlich bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (Download hier), schriftliche Vollmacht für die vertrerende Person und deren Original-Ausweisdokument. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass gegebenenfalls eine persönliche Vorsprache notwendig sein kann.
Unter Umständen kann die Vorlage weiterer Dokumente notwendig sein, wie
- Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweise
- Betreuerausweis usw.
Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetztung von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer erforderlich. Außerdem kann es vorkommen, dass eine Legalisation oder eine Apostille erfoderlich ist. Bitte fragen Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nach.
Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit!
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnungsgeberbestätigung zum Download
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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