Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Anmeldung einer Nebenwohung

Eine Nebenwohnung kann nur angemeldet werden, wenn bereits ein oder mehrere Wohnsitze in Deutschland bestehen.

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise, da eine Anmeldung mit unvollständigen Unterlagen nicht vorgenommen werden kann: 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen (Vorlage im Original, keine Kopie)

Deutsche Staatsangehörige:

- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.

- Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.

EU-Bürger/-innen:

- Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und eID-Karte wenn vorhanden.

Nicht-EU-Bürger/-innen:

- Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). 

  • Wenn Sie nicht Eigentümer der bezogenen Wohnung sind: eine Wohnungsgeberbestätigung (Download hier) - der Mietvertrag ist nicht ausreichend
  • Zusätzlich bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (Download hier), schriftliche Vollmacht für die vertrerende Person und deren Original-Ausweisdokument. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass gegebenenfalls eine persönliche Vorsprache notwendig sein kann. 

Unter Umständen kann die Vorlage weiterer Dokumente notwendig sein, wie

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweise
  • Betreuerausweis usw.

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetztung von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer erforderlich. Außerdem kann es vorkommen, dass eine Legalisation oder eine Apostille erfoderlich ist. Bitte fragen Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nach. 

Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit! 

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Wohnungsgeberbestätigung zum Download

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download