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Hausnummernvergabe

Nr. 99012021002000

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Wichtiger Hinweis!

Eine eigenstädnige Hausnummernvergabe durch den Eigentümer ist unzulässig. Wir weisen ausdrücklich auf den § 9 der Hausnummernsatzung / Zwangsmaßnahmen hin, der besagt, dass vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der Satzung mit Geldbußen geahndet werden. 

Ansprechpunkt

An den Gemeindevorstand oder bei Städten an den Magistrat.

Online-Antrag zur Hausnummernvergabe

Online-Antrag zur Hausnummernvergabe

Antrag auf Erteilung von Hausnummern

Wenn Sie eine oder mehrere Hausnummern beantragen möchten, füllen Sie bitte alle Felder des Online-Formulars aus und laden Sie den Plan als .pdf oder .jpg hoch, aus dem die Lage des Gebäudes mit Eingängen und Zuwegungen ersichtlich ist.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie uns ebenfalls eine Vollmacht des Eigentümers als Anlage hochladen müssen, wenn Sie nicht selbst der Eigentümer des Gebäudes sind.

Kontaktdaten



Aktuelle Wohnanschrift

Erteilung einer/mehrerer Hausnummer/n für das Grundstück

Grund für die Antragstellung





Grundstücksbebauung (Sie können mehrere Angaben machen)








Lageplan hochladen


Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.

Vollmacht hochladen


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Formular absenden

Sie können das Formular nach Betätigung der Schältfläche "Eingaben prüfen" noch einmal kontrollieren und haben die Möglichkeit, die zu übermittelnden Daten zu ändern oder auszudrucken. Mit anschließender Betätigung der Schaltfläche "Eingaben absenden"  übermitteln Sie uns Ihre Daten und bekommen automatisch eine Kopie Ihrer Nachricht per Email.


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