Einfache Melderegisterauskunft
Nr. 99115004001001Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Ansprechpunkt
An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Einfache Melderegisterauskunft Online
Einfache Melderegisterauskunft Online
Der Service civex-p ist ein Portal im Sinne des § 49 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.
Eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft über
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift und die
- Information, ob die gesuchte Person ggf. verstorben ist,
kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der angefragten Gemeinde eindeutig identifiziert werden kann.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft via Portal civex-p ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen 9,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und setzen sich folgendermaßen zusammen:
6,00 € Gebühr nach Verwaltungskostenordnung (Anlage 1 VwKostO-MdIS)
3,00 € Internetserviceanteil
1,71 € Gesetzlich geltende Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Die Kosten sind sofort (Paypal, giropay) und auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Sie erhalten dann eine sog. „neutrale Antwort“ i. S. d. § 44 Bundesmeldegesetz. Die erteilten einfachen Melderegisterauskünfte dürfen nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport