Personalausweis, vorläufiger
Leistungsnummer: 99008001012002
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Welches Reisedokument für welches Land?
Welches Reisedokument für welches Land?
Termin online reservieren
für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:
- Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
- Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
- am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
- am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
- Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung
Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: