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Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (BfJ)

Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ)können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Bitte lesen Sie die dort bereitgestellten Informationen aufmerksam durch!

 Sie haben die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • Einfaches Führungszeugnisses für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O)
  • Erweitertes Führungszeugnisses für private Zwecke (NE) oder zur Vorlage bei einer Behörde (OE)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (1) oder zur Vorlage bei einer Behörde (9)

Sie benötigen elektronische Ausweisdokumente und müssen das beantragte Dokument währed des Bestellvorganges online zahlen

>> direkter Link zu den Anträgen