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Ablösung der Stellplatzverpflichtung

Leistungsnummer: (Gemeinde Neuberg)

Ablösung von Stellplätzen

Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist gem. Hessischer Bauordnung (HBO) und der Stellplatzsatzung der Gemeinde Neuberg eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen herzustellen.

Können die im Zuge eines Bauvorhabens zu errichtenden Stellplätze aus rectlichen oder tatsächlichen Gründen nicht nicht hergestellt werden, kann auf Antrag ein Ablösebetrag entrichtet werden.Über den Antrag entscheidet der Gemeindevorstand nach Anhörung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses.

Rechtliche Gundlage:

Antrag auf Ablösung der Stellplatzverpflichtung

Dieser Antrag auf Ablösung der Stellplatzverpflichtung dient als Grundlage für den Abschluss des Ablösevertrages mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg.

>> Stellplatzsatzung der Gemeinde Neuberg zum Download

Bauvorhaben

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