Straußwirtschaft anzeigen
Nr. 99025006000000Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
Verfahrensablauf
Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
-
den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
Ansprechpunkt
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Voraussetzungen
- Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
- Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.
Hinweis:
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Frist
Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Termin online reservieren
für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:
- Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
- Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
- am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
- am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
- Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung
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