Vorgaben der „Corona-Notbremse“ gelten auch im Main-Kinzig-Kreis
Presseinformation des Main-Kinzig-Kreises
23.04.2021 - Der Main-Kinzig-Kreis ist einer der zahlreichen Landkreise in Hessen, wo ab Samstag mehrere Regelungen der in Berlin beschlossenen „Corona-Notbremse“ wirksam werden. Aufgrund der Überschreitung der laut Gesetz relevanten Inzidenzwerte von 100 beziehungsweise 150 bedeutet das unter anderem eine erneute nächtliche Ausgangssperre, Einschränkungen für Handel und Freizeitangebote sowie Beschränkungen für private Zusammenkünfte.
Weitere Informationen zur aktuellen Gesetzeslage:
Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen des Informationsportals Hessen >> FAQ
Relevant für Neuberg sind außerdem stets die Allgemeinverfügungen des Main-Kinzig-Kreises >> Öffentliche Bekanntmachungen