Bauleitplanung der Gemeinde Neuberg „Auf der Weingartsweide II“
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Neuberg, Ortsteil Ravolzhausen
Bebauungsplan „Auf der Weingartsweide II“ 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Auf der Weingartsweide II“ 1. Änderung.
- Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Auf der Weingartsweide II“ 1. Änderung steht die Ausweisung eines Mischgebiets i.S. § 6 BauNVO.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Neuberg, 02.01.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg
Jörn Schachtner
Bürgermeister