Reisepass: Kind mit eintragen
Nr. 99085003012000Volltext
Die
Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass
ist ab 01.11.2007
nicht mehr zulässig
. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport