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Reisepass: Kind mit eintragen

Nr. 99085003012000

Volltext

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig . Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
 

Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.03.2012
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport