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Personalausweis, vorläufiger

Nr. 99008001012002

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Kosten

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Welches Reisedokument für welches Land?

Welches Reisedokument für welches Land?

Informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über Ihr benötigtes Reisedokument. 

  • Wählen Sie Ihr Reiseland

  • Info zu den möglichen Reisedokumenten im Text unter Einreise und Zoll.


Termin online reservieren

  für diese Leistung können Sie unsere >> Online-Terminbuchung nutzen:

  • Wählen Sie in der alphabetischen Liste die gewünschte Dienstleitung aus
  • Wählen Sie dann in der Box Zuständige Stelle »Jetzt einen Termin reservieren (s. Beispielfoto)
    • am Mobiltelefon: Sie finden die Box unten auf der Seite
    • am Tablet und PC: Sie finden die Box oben rechts auf der Seite
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Buchung 

Anleitung Online-Terminvereinbarung >> zum Ausdrucken / Download

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: