Personalausweis: Verlustanzeige
Nr. 99008001012003Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Online-Verlusterklärung eines Personalausweise oder Passes
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personalausweise oder Reisepasses bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Termin online reservieren
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Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: