Melderegisterauskunft Erteilung
Nr. 99115004001000Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Ansprechpunkt
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Einfache Melderegisterauskunft Online
Einfache Melderegisterauskunft Online
Der Service civex-p ist ein Portal im Sinne des § 49 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.
Eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft über
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift und die
- Information, ob die gesuchte Person ggf. verstorben ist,
kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der angefragten Gemeinde eindeutig identifiziert werden kann.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft via Portal civex-p ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen 9,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und setzen sich folgendermaßen zusammen:
6,00 € Gebühr nach Verwaltungskostenordnung (Anlage 1 VwKostO-MdIS)
3,00 € Internetserviceanteil
1,71 € Gesetzlich geltende Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Die Kosten sind sofort (Paypal, giropay) und auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Sie erhalten dann eine sog. „neutrale Antwort“ i. S. d. § 44 Bundesmeldegesetz. Die erteilten einfachen Melderegisterauskünfte dürfen nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden.