Kinderreisepass Verlängerung
Nr. 99085003020000Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe aktualisiert.
Kein Hauptwohnsitz in Neuberg?
Sind Sie/Ihr Kind nicht mit Hauptwohnsitz in Neuberg gemeldet und Sie möchten dennoch aus einem wichtigen Grund hier einen Pass oder Kinderreisepass ausstellen lassen, benötigen wir zwingend (!) eine Passermächtigung Ihres Hauptwohnsitzes. Kontaktieren Sie uns in diesem Falle unbedingt zuvor telefonisch, damit die Ausstellung Ihrer Dokumente durch uns vorbereitet werden kann. Ansonsten ist die Ausstellung nicht möglich!
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
6,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden; bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Bearbeitungsdauer
Die Verlängerung des Kinderreisepasses sowie weitere erforderliche Aktualisierungen werden von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Rechtsgrundlage
Welches Reisedokument für welches Land?
Welches Reisedokument für welches Land?
Einverständniserklärung 2. Elternteil zum Download
Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen/Angaben im Formular.
Termin online reservieren
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