Kinderreisepass Ausstellung
Nr. 99085003012000Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Kein Hauptwohnsitz in Neuberg?
Sind Sie/Ihr Kind nicht mit Hauptwohnsitz in Neuberg gemeldet und Sie möchten dennoch aus einem wichtigen Grund hier einen Pass oder Kinderreisepass ausstellen lassen, benötigen wir zwingend (!) eine Passermächtigung Ihres Hauptwohnsitzes. Kontaktieren Sie uns in diesem Falle unbedingt zuvor telefonisch, damit die Ausstellung Ihrer Dokumente durch uns vorbereitet werden kann. Ansonsten ist die Ausstellung nicht möglich!
Information zur Gültigkeit des Kinderreisepasses ab 2021
Ab 1. Januar 2021 gilt:
„Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.“ Somit haben Kinderreisepässe bei ihrer Ausstellung nicht mehr wie bisher eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren, sondern nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr. Gleiches gilt für die Verlängerung des Kinderreisepasses. Auch für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten sie, sofern Sie sich aufgrund der kurzen Gültigkeit des Kinderreisepasse für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweis für Ihr Kind entscheiden:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 1 PassG). Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:
- Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
- Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
- wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
- wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
- gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
- wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
- bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
- gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
- bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Verfahrensablauf
Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.
Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Einverständniserklärung 2. Elternteil zum Download
Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen/Angaben im Formular.
Welche Gebühren fallen an?
13€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt beziehungsweise verlängert, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Welches Reisedokument für welches Land?
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