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Datum: 13.01.2022

Zutritt zu Abfallentsorgungseinrichtungen des MKK nur mit 3G und FFP2-Maske

Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Zutritt zu Abfallentsorgungseinrichtungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft nur noch mit 3G und FFP2-Maske

Der kreiseigene Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass ab Montag, 17. Januar 2022 auf seinen Abfallentsorgungseinrichtungen ausnahmslos die 3G-Regel gilt.

Zutritt zu dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, der Kleinmengenannahmestelle auf der Deponie Schlüchtern, dem Sonderabfalllager Schlüchtern und bei der mobilen Schadstoffsammlung erhalten dann nur noch Personen, die entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Zudem besteht die Verpflichtung, während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2 Maske zu tragen.

Konkret bedeutet das, dass nur Geimpfte mit Nachweis der vollständigen Impfung, Genesene mit entsprechendem Nachweis oder Getestete mit gültigem Testnachweis (PCR-Test max. 48 Stunden gültig, Schnelltest max. 24 Stunden gültig, keine Anerkennung von Selbsttests) Abfall anliefern dürfen. 

Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftszentrums kontrollieren jeden Anlieferer, nur bei Vorlage der oben aufgeführten Nachweise und Abgleich der Personalien mit einem amtlichen Dokument (Führerschein, Personalausweis, Reisepass), ist eine Abfallanlieferung möglich. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist das Gelände umgehend zu verlassen.

Wie Betriebsleiter Simon Goerge erklärt, sind diese einschneidenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, um sowohl die Kunden als auch die Mitarbeiter zu schützen und in der aktuellen Lage insbesondere die Entsorgungssicherheit für die kommunalen Abfälle aus den Privathaushalten im Main-Kinzig-Kreis auch bei weiter ansteigenden Infektionszahlen zu gewährleisten.