Führerschein - WER muss jetzt umtauschen?
Da viele unserer Bürger verunsichert sich, hier ein kurzer Überblick über die geltenden Umtauschfristen für Führerscheine
Bis zum Januar 2023 umgetauscht werden müssen lediglich Papierführerscheine ...
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... deren Inhaber 1959 - 1964 geboren wurden!
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Haben Sie einen Papierführerschein und gehören den Geburtsjahrgängen 1953 - 1958 an, hätten Sie bereits bis zum 19. Januar 2022 umtauschen müssen. Rufen Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Umtauschtermins an!
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Gehören Sie einem Geburtsjahrgang vor 1953 an, müssen Sie Ihren Führerschein zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Für Sie gilt die Frist 19. Januar 2033.
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Besitzen Sie bereits einen Kartenführerschein, müssen Sie diesen ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht umtauschen. Der Umtausch der Kartenführerscheine beginnt, je nach Ausstellungsdatum, erst ab 2026.
Folgendes wird benötigt:
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gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
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alter Führerschein
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aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1/2 Jahr)
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Gebühr von € 25,30 (EC-Karte möglich)
>> die geltenden Umtauschfristen
Weitere Informationen zum EU-Kartenfühererschein sowie zu den geltenden Umtauschfristen finden Sie unter